Studieninhalte
Vor dem Hintergrund der Kinderrechte und der Partizipation steht die Auseinandersetzung mit dem Bild vom Kind, dem ethisch-professionellen Handeln mit Kindern, die in Vorträgen, Workshops und Übungen erarbeitet und reflektiert werden.
Die Konvention über die Rechte des Kindes wurde 1989 von der UN-Generalvollversammlung angenommen. Mit der Ratifizierung 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Diese impliziert die zentralen (Menschen) Rechte, wie Gleichheit, Respekt, Schutz der Würde des Kindes, Mitbestimmung, Schutz vor Diskriminierung.
Für Kindertageseinrichtungen ist nach § 45 SGB VIII bzw. im Bundeskinderschutzgesetz das Recht auf Partizipation und dessen Umsetzung als Teil der Konzeption gefordert. Damit einhergehend sind die Träger verpflichtet, in einem Beschwerdeverfahren sicherzustellen, dass den Kindern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Belange und Kritik zu äußern.
Studium und Abschluss
Das Zertifikatsprogramm „Fachkraft für Partizipation“ erstreckt sich über zwei Semester. 4 Lerneinheiten werden in Blöcken mit Präsenzveranstaltungen von insgesamt 11 Tagen zusammengefasst. Dies entspricht einer Präsenzzeit von 96 Unterrichtsstunden. Hinzu kann ein Projekt / eine Abschlussarbeit mit Kolloquium / Prüfung (24 Unterrichtsstunden) absolviert werden. Der Arbeitsaufwand umfasst insgesamt 120 Stunden Präsenz (5 ECTS).
Haben Teilnehmer*innen an mindestens 80 % der Präsenzveranstaltungen teilgenommen und eine benotete Abschlussarbeit bestanden, so erhalten sie das Zertifikat „Fachkraft für Partizipation“, das von der wissenschaftlichen Leitung des Continuing Education Center Saar der htw saar unterzeichnet wird. Ohne Abschlussarbeit erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Abschlussarbeit wird für eine spätere Anerkennung im Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ oder „Pädagogik der Kindheit“ empfohlen.
Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich an die pädagogischen Fachkräfte (Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Studierende der Sozialwissenschaften und Erzieher*innen).
Zulassungsvoraussetzungen
Teilnehmen können Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen (BA), Erzieher*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung, Studierende der Bachelor-Studiengänge „Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ sowie „Pädagogik der Kindheit“. Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger *innen können in Ausnahmefällen nach Prüfung durch die Zulassungskommission zugelassen werden.
Träger
Das Programm wurde gemeinsam mit Vertreter*innen des Landesjugendamtes des Saarlandes sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) entwickelt.
Träger des Zertifikatsprogramms sind das Continuing Education Center Saar der htw saar und das Institut für Pädagogik der Kindheit (IPK) sowie die Fakultät für Sozialwissenschaften der htw saar.
Stundenplan und Klausurübersicht
Insegesamt 4 Lerneinheiten verteilen sich auf 15 Tage.
Terminplanung Wintersemester 2020/21 zum Download
Downloads
- Den Studienverlauf entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung
- Weitere wichtige Dokumente zum Download finden Sie im Bereich Service
- Die wichtigsten Fakten zum Zertifikat Partizipation im Flyer
Überblick | |
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Abschluss | Hochschulzertifikat |
Dauer | 2 Semester |
Gebühren | 890 € inkl. inklusive Arbeitsmaterial und Prüfungsgebühr Einzelbelegung der Module: 70 € pro Tag Für Studierende der htw saar gelten besondere Regelungen. |
Konzept | Präsenzveranstaltungen in Blockunterricht |
Bewerbungsschluss |
Der Start des Zertifikatsprogramms wurde auf 2020 verschoben.
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Zulassungsantrag |